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Meldung & Pflichten
Informationen für Lebensmittelaussteller
Bei der Einfuhr und dem Verkauf von Lebensmitteln sind folgende Punkte zu beachten:
- Eingeführte Lebensmittel sind von Haupt- und Mitausstellern der Grünen Woche anzumelden.
- Anmeldungen und Kennzeichnungen sind in deutscher Sprache erforderlich.
- An allen Messetagen erfolgen Kontrollen durch die zuständige Behörde.
Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige lokale Behörde.
Die lokalen Behörden bieten Unterstützung in Landessprache.
Anmeldung von Lebensmitteln
Als Lebensmittelaussteller der Grünen Woche können Sie Ihre Produkte direkt über ein Formular ab sofort anmelden.
Kontrolle durch die zuständige Behörde
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht führt an allen Messetagen Kontrollen durch.
- Eine vorherige Meldung von Lebensmittelunternehmen und Produkten im Vorfeld der Messe ist zwingend erforderlich.
- Oft muss ein Hygienekonzept, insbesondere für offene Lebensmittel, vorgelegt werden.
- Allergene und Zusatzstoffe in nicht vorverpackter Ware müssen gekennzeichnet sein. Informationen finden Sie in der Allergenliste (PDF, 180 kB).
Wichtige Dokumente zum Download
Bauliche Anforderungen an Verkaufsstände (PDF, 356 kB)
Hinweise für die Einfuhr von Waren (PDF, 151 kB)
Kennzeichnung Allergene und Zusatzstoffe (PDF, 157 kB)
Merkblatt Lebensmittelaussteller Grüne Woche (PDF, 402 kB)
Merkblatt Zusatzstoffe (PDF, 181 kB)
Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Drittländern (PDF, 163 kB)
Weitere wichtige Themen
- Bonpflicht
- Mehrwegbehälter
Alle nützlichen Informationen zu diesen sowie weiteren relevanten Themen finden Sie im FAQ-Bereich für Aussteller.
Checkliste für Lebensmittelaussteller
✔ Hygieneschulung und IfSG-Belehrung für Mitarbeitende
✔ Schriftliche Allergenkennzeichnung, z. B. laminiert oder als Aushang
✔ Kühlgeräte inkl. Temperaturkontrolle
✔ Saubere Ausstattung wie Tücher, Besteck, Handschuhe etc.
✔ Schutz vor Kontamination, z. B. Spuckschutz
✔ Einfuhrabgaben bei Alkohol und Kaffee
✔ Bei Alkoholausschank beim Ordnungsamt anmelden
