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Meldung & Pflichten
Informationen für Lebensmittelaussteller
Bei der Einfuhr und dem Verkauf von Lebensmitteln sind folgende Punkte zu beachten:
- Eingeführte Lebensmittel sind von Haupt- und Mitausstellern der Grünen Woche anzumelden.
- Bauliche Anforderungen an Verkaufsstände (PDF, 350 kB)
- Anmeldungen und Kennzeichnungen sind in deutscher Sprache erforderlich.
- An allen Messetagen erfolgen Kontrollen durch die zuständige Behörde.
Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
Die lokalen Behörden bieten Unterstützung in Landessprache.
Anmeldung von Lebensmitteln
Als Lebensmittelaussteller der Grünen Woche melden Sie Ihre Produkte bitte über diese Formular an.
Kontrolle durch die zuständige Behörde
Das Gesundheitsamt führt an allen Messetagen Kontrollen durch.
- Eine vorherige Meldung von Lebensmittelunternehmen und Produkten im Vorfeld der Messe ist zwingend erforderlich.
- Oft muss ein Hygienekonzept, insbesondere für offene Lebensmittel, vorgelegt werden.
- Allergene in nicht vorverpackter Ware müssen gekennzeichnet sein. Informationen finden Sie in der Allergenliste (PDF, 180 kB).
Weitere wichtige Themen
Alle nützlichen Informationen zu diesen sowie weiteren relevanten Themen finden Sie im FAQ-Bereich für Aussteller.
Checkliste für Lebensmittelaussteller
✔ Hygieneschulung und IfSG-Belehrung für Mitarbeitende
✔ Schriftliche Allergenkennzeichnung, z. B. laminiert oder als Aushang
✔ Kühlgeräte inkl. Temperaturkontrolle
✔ Saubere Ausstattung wie Tücher, Besteck, Handschuhe etc.
✔ Spezielle Standbauanforderungen berücksichtigen, z. B. Spuckschutz zum Schutz vor Kontamination
✔ Jugendschutz berücksichten - ggf. Aushang anbringen
